Haben Sie manchmal Kolleginnen und Kollegen im Verdacht, dass diese sich mit einer Krankmeldung das Wochenende verlängern oder sich eine Auszeit gönnen, obwohl sie gar nicht krank sind?
Die Lohnfortzahlung ist seit dem Jahr 1861 in Deutschland gesetzlich geregelt und garantiert den Arbeitnehmern auch im Krankheitsfall ein stabiles Einkommen. Die Aufwendungen der Arbeitgeber in
Deutschland für die Entgeltfortzahlung lagen bei mehr als € 70 Milliarden im Jahr 2022. Angenommen der Missbrauch von Lohnfortzahlung liegt bei nur 10 %, beträgt der Schaden für
Lohnfortzahlungsbetrug mehr als € 7 Milliarden.
Für mittelständische Unternehmen stellt dies eine unfaire Mehrbelastung dar. Gehört Ihr Unternehmen auch dazu? Haben Sie das Bedürfnis sich gegen den Missbrauch der Lohnfortzahlung zu
schützen? Hier ein paar Instrumente, um dem entgegenzuwirken:
-
Das direkte Gespräch suchen. Arbeitnehmende sind nicht verpflichtet, Ihnen Auskünfte zur Krankheit zu geben, jedoch könnten Sie einige Informationen aus der Reaktion der Beschäftigten
erhalten. Außerdem schaffen offene Gespräche Vertrauen und beugen Misstrauen vor.
-
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung früher verlangen. Gerade Mitarbeitern, die sich oft krangemeldet haben, kann man die Auflage geben, die Arbeitsunfähigkeit bereits ab dem ersten Tag
ärztlich bescheinigen zu lassen.
- Vereinbaren Sie mit Ihren Mitarbeitern grundsätzlich, dass diese sich selbst telefonisch bei ihren jeweiligen
Vorgesetzen krankmelden müssen und diese über die Dauer der Krankheit informieren. Die Hemmschwelle sich unberechtigt krankzumelden, wird dann größer.
- Bei berechtigtem Zweifel können Sie als Arbeitgeber bei der Krankenkasse eine „Zusammenhangsfrage“ stellen. Per
Datenaustausch fragen Sie somit ab, ob vorherige Arbeitsunfähigkeiten aufgrund derselben Krankheit bestanden.
- Neben der Zusammenhangsfrage können Sie auch von der Krankenkasse verlangen, dass diese eine gutachterliche
Stellungnahme beim Medizinischen Dienst einholt, insbesondere wenn Sie Zweifel an der Erkrankung haben, z.B. wenn der Mitarbeiter bereits gekündigt hat.
- Führen Sie Rückkehrgespräche. Vor allem bei längeren Ausfällen können Sie so die Gründe für den Ausfall erfahren
und ggf. Gegenmaßnahmen ergreifen.
- Bei ernsthaftem Zweifel (Person wird auffällig oft bzw. auffällig oft sehr kurz krankgeschrieben oder Person ist häufig
zu Beginn bzw. Ende der Woche arbeitsunfähig) besteht die Möglichkeit die Entgeltfortzahlung zu verweigern. Dafür müssen Sie allerdings den Beweiswert der AU erschüttern und Tatsachen
vortragen, die geeignet sind, ernsthafte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit zu begründen. Lassen Sie sich hierzu von Ihrem Rechtsanwalt beraten.
Doch welche Anreize können Sie setzen, um berechtigte Krankmeldungen zu verhindern beziehungsweise zu reduzieren?
-
Arbeitsumgebung verbessern:
-
- Gesunde und ergonomische Arbeitsplätze, um physische Belastungen zu minimieren
- Sicherheitsvorkehrungen, um Arbeitsunfälle zu vermeiden
-
Gesundheitsfördernde Programme:
-
- Betriebliche Gesundheitsförderung wie Fitnessprogramme, Kurse oder gesunde Ernährung im Unternehmen
- Gesundheitschecks am Arbeitsplatz
-
Work-Life-Balance unterstützen:
-
- Flexible Arbeitszeiten anbieten, um den Arbeitnehmenden eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu
ermöglichen.
- Homeoffice ermöglichen, wenn es die Tätigkeit zulässt.
-
Führung und Unternehmenskultur
-
- Führungskräfte sollten selbst Vorbilder in Sachen Gesundheit sein und ein gesundes Arbeitsklima fördern
- Offene Kommunikation pflegen, in denen Mitarbeitende ihre Sorgen und Probleme ansprechen können, damit eine
gemeinsame Lösung gefunden werden kann.
-
Anreize und Belohnungen
-
- Überdenken Sie die Einführung von Anwesenheitsprämien, wenn das sinnvoll scheint.
- Geben Sie Rabatte auf Fitnessstudio- oder Sportmitgliedschaften. „Ein Jahr lang weniger als X Tage krank".